Bei der Anmeldung wird dem Gast, nach Hinterlegung einer Kaution, ein Campingpass ausgehändigt, den er benötigt, um die Anlage jederzeit betreten oder verlassen zu können. Dieser ist dann bei der Abreise wieder abzugeben.
BESUCHER
Der Campinggast hat die Erlaubnis, Besucher in der Ferienanlage zu empfangen. Die Genehmigung für den Zutritt der Besucher, nach Hinterlegung eines gültigen Ausweises, unterliegt dem Ermessen der Rezeption. Besuchern ist der Zugang nur tagsüber gestattet und nach Bezahlung der Gebühr, die man unserer Preisliste entnehmen kann. Minderjährige Besucher sind nur in Begleitung eines Erwachsenen gestattet, der während des gesamten Aufenthalts in der Ferienanlage für ihr Benehmen garantiert und gegenüber der Direktion oder Dritten die volle rechtliche Verantwortung übernimmt. Besucher müssen bei ihrer Ankunft die Preisliste und Konditionen des Camping Village einsehen. Die Gebühr „Besucher“ sieht keinen Preisnachlass in Bezug auf das Alter der Besucher oder die Dauer des Aufenthalts vor. Ein Besuch zum Kennenlernen der Ferienanlage ist nach Hinterlegung eines Ausweises gestattet. Die Zufahrt mit einem Fahrzeug, egal ob motorbetriebenes Fahrzeug, Fahrrad, Roller oder ähnliches ist nicht gestattet.
WASSERNUTZUNG
Das Wasser der Brunnen darf nur als Trinkwasser verwendet werden. Es ist verboten Autos oder Motorräder innerhalb des Camping Villages zu waschen. Das Waschen von Geschirr und Wäsche ist nur in den dafür vorgesehenen Waschbecken erlaubt.
NUTZUNG DER SANITÄRBEREICHE
Es ist Verantwortung der Gäste die Gemeinschaftsbereich unter Einhaltung von Sauberkeit und Ordnung zu nutzen. Die Sanitärbereiche werden täglich, zu bestimmten Uhrzeiten, gereinigt und desinfiziert. Es ist strengstens verboten chemische Toiletten in den Sanitärbereichen zu entsorgen.
FEUERVERBOT
Aus Sicherheitsgründen ist es strengstens verboten Feuer in irgendeiner Art zu entfachen, ein Verstoß gegen diese Ordnung wird als Straftat gehandelt. Die Nutzung von entflammbaren Flüssigkeiten ist ebenso verboten. Die Nutzung des Grills unterliegt der Genehmigung der Rezeption und ist nur gestattet wenn kein Wind weht und der Grill ständig überwacht wird. Die Nutzung von Gasöfen auf den Stellplätzen ist nur bei einem Abstand von über 1 Meter von der umliegenden Vegetation gestattet. Sardinien ist ein Gebiet mit hohem Brandrisiko, daher bitten wir Sie um besondere Aufmerksamkeit, wenn Sie Feuer, Streichhölzer und Zigaretten auslöschen. Ein Verstoß gegen diese Regeln mit den damit verbundenen schwerwiegenden Risiken für Personen und Gegenstände und eine Nichteinhaltung der Regeln, führt zum Verweis der Gäste vom Campingplatz.
RESPEKT FÜR DIE VEGETATION
Es ist verboten auf den Stellplätzen Gruben und Löcher zu graben. Der absolute Respekt für jede Art von Hecken und Büschen des Campings sind Pflicht. Es ist verboten die Vegetation zu manipulieren. Falls Wäscheleinen angebracht werden, müssen diese bei der Abreise zwingend wieder entfernt werden.
MÜLLENTSORGUNG
Jeder Gast ist dazu angehalten den eigenen Stellplatz oder die eigene Unterkunft sauber zu halten, den Abfall in den dafür vorgesehenen Behältern zu entsorgen und den Bereich bei der Abreise in perfekter Ordnung zu hinterlassen. Es ist strengstens verboten das Grauwasser der Wohnmobile und Wohnwagen außerhalb des Camper-Services zu entsorgen. Gemäß der Gemeindeverordnung wird in unserer Ferienanlage der Müll getrennt: Plastik und Aluminium, Papier, Glas, Biomüll und Restmüll.
SCHÄDLINGSBEKÄMPFUNG
Gemäß allgemeiner Verordnungen werden Rattenbekämpfung und Schädlingsbekämpfung von Stechmücken und ähnlichen durchgeführt, um die besten Hygiene- und Gesundheitsbedingungen zu garantieren. An den Tagen der Desinfektion, sind die Gäste dazu angehalten Fenster und Türen während der Bekämpfung geschlossen zu halten und keine Speisen oder persönlichen Gegenstände vor den Unterkünften zu lassen. Dieser Eingriff erfolgt gemäß der geltenden Normen und stellt keine Gefahr für den Menschen dar. Wir möchten unsere Gäste daran erinnern, dass sich die Anlage im Freien befindet und sie daher mit Ameisen, Stechmücken, Bienen, Insekten und verschiedene Feldtiere rechnen müssen. Reklamationen, Anfragen auf Rückerstattung oder Änderung der Unterkunft werden nicht akzeptiert.
VERWENDUNG VON KABELN UND ELEKTROGERÄTEN
Der Stromzugang erfolgt ausschließlich über ein geeignetes Kabel und einen geregelten CEE-Stecker (nicht über Adapter). Es ist verboten die befahrbaren Strecken innerhalb der Anlage mit Kabeln und/oder allen weiteren Gegenständen zu verstellen. Darüber hinaus ist es verboten sie auf der umliegenden Vegetation abzulegen.
RUHEZEITEN
Von 23 bis 7 Uhr und von 13:30 bis 15:30 Uhr. Während dieser Uhrzeiten dürfen Gäste keinen Lärm machen, Radio oder Fernseher mit hoher Lautstärke hören, Zelte auf- und abbauen oder Wohnwagen installieren. Darüber hinaus ist jedes Verhalten verboten, dass die Ruhe in der Ferienanlage stört. Allein die Direktion kann Ausnahmeregelungen für die Animation erlassen.
HAUSTIERE
In den Mobilheimen und Wohnwagen sind Haustiere nicht gestattet, mit Ausnahme Hunde kleiner Größe für einen Aufenthalt mit Abreise in Saison A. Fragen Sie bei der Buchung an der Rezeption eine Genehmigung an, ein kleiner Aufpreis für die Endreinigung ist ebenso erforderlich. Auf dem Campingplatz sind Haustiere gestattet, müssen aber an der Leine geführt werden und unterstehen der Verantwortung der Besitzer. Die Direktion behält sich das Recht vor, Hunde die stören oder als gefährlich eingestuft werden, vom Campingplatz zu verweisen.
MINDERJÄHRIGE
Gruppen von ausschließlich Minderjährigen sind nicht gestattet. Die Eltern haben die Pflicht ihre Kinder in die ausgestatteten Bereich und Sanitärbereiche zu begleiten. Die Direktion übernimmt keine Verantwortung.
SPIELPLATZ
Der Zutritt auf den Spielplatz ist in den Ruhestunden und Kindern ab 12 Jahren verboten. Der Zutritt zum Spielplatz ist nur Kindern in Begleitung Erwachsener gestattet, die gegenüber dem Camping Village Tavolara und Dritter gesetzlich verantwortlich sind.
ZUFAHRT VON AUTOS UND MOTORRÄDER IN DIE ANLAGE
Autos und Motorrädern sind innerhalb des Camping Village nicht gestattet. Sie müssen auf den dafür vorgesehenen Parkplätzen geparkt werden.
ELEKTROFAHRZEUGE
Das Camping Village verfügt über Elektrofahrzeuge, die den Gästen für das Ein- und Ausladen des Gepäcks oder für den Einkauf während des Aufenthalts zur Verfügung stehen. Innerhalb der Anlage ist eine Höchstgeschwindigkeit von Schritttempo erlaubt.
IM BRANDFALL
Innerhalb der Anlage befinden sich akustische Feuersirenen, die im Fall eines starken Brands einen Alarm auslösen. Falls solch ein Fall auftreten sollte, müssen die Gäste geordnet die „temporären Treffpunkte“ erreichen, die gekennzeichnet sind, wo sie dann auf das Rettungspersonal warten. Der Knopf des Allarmsystems darf nur im Brandfall aktiviert werden. Wer den Alarm ohne wirkliche Brandgefahr auslöst, wird wegen Falschalarm bei den zuständigen Behörden angezeigt.
VERANTWORTUNG DER GÄSTE UND/ODER BESUCHER
Gäste und/oder ihre Besucher sind persönlich in Bezug auf die Direktion und/oder Dritte verantwortlich für jede Art von Schäden an Personen und/oder Dingen, direkt und/oder indirekt, die in irgendeiner Form in Folge von Fehlverhalten oder Nichteinhaltung der Campingordnung und/oder anderer geltenden Regeln verstoßen. Jeder Campinggast muss auch seine persönlichen Gegenstände achten. Die Direktion übernimmt keine Verantwortung für Diebstahl von Geld oder Wertgegenständen, oder Schäden aufgrund von Unfällen oder Verletzungen der Besucher. Die Direktion übernimmt keinerlei Verantwortung für Schäden an Fahrzeugen, Wohnwagen oder anderen Gütern durch herunterfallende Äste und/oder Kieferzapfen.
VERTRAGSAUFLÖSUNG
Der Verstoß gegen die im vorliegenden Vertrag enthaltenen Pflichten des Gastes führen je nach Schweregrad zu einer mündlichen oder schriftlichen Mahnung von Seiten der Direktion. Falls der Gast das Fehlverhalten nach Erhalt der Mahnung nicht sofort einstellt führt dies zur sofortigen und rechtmäßigen Vertragsauflösung, mit der Verpflichtung des Gastes und seiner Besucher die Anlage sofort zu verlassen und im Rahmen einer Strafklausel, den gesamten Betrag des gebuchten Urlaubs zu bezahlen, auch wenn der bereits verbrachte Aufenthalt geringer ist. Das Tavolara Camping Village behält sich das Recht vor die Kaution aus Kreditgründen einzubehalten und für einen Schaden entschädigt zu werden.
GELTENDES RECHT
Der Kauf und Verkauf von Produkten und Dienstleistungen auf elektronischem Weg wird im Artikel 18 des Gesetzesdekrets 114/98 geregelt. Der Kaufvertrag zwischen dem Gast und Mission srl erfolgt gemäß des Italienischen Gesetzes. Für alles, das nicht ausdrücklich in den vorliegenden Bedingungen erwähnt wird, verweisen wir auf das Bürgerliche Gesetzbuch und die bestehenden Gesetze. Eventuelle Streitfälle werden vom Italienischen Gesetz geregelt. Mit der Annahme des Preisangebots beim Einchecken, akzeptiert der Gast die allgemeinen Geschäftsbedingungen, die geltende Preisliste und verpflichtet sich die Campingordnung zu respektieren. Die obengenannten Campingordnung findet Sie auf unserer Website www.camping-tavolara.it, auf dem Schwarzen Brett, über E-Mail info@camping-tavolara.it oder an der Rezeption. Der Gast verpflichtet sich jeden darin enthaltenen Artikel einzuhalten. Mission srl behält sich das Recht vor den Vertrag aufzulösen, falls sich der Gast, seine Familienangehörigen oder Besucher, nicht an die geltende Regeln halten. Ergänzend zu diesen Bestimmungen beachten Sie bitte die Verkaufsbedingungen.